Segelflugausbildung

Die Flugsportvereinigung Celle e.V. ist Mitglied im Luftsport-Verband Niedersachsen und besitzt die Berechtigung zur Ausbildung von Segelflugzeug- und Motorseglerpiloten (Touring Motor Glider TMG).

Rahmenbedingungen

1. Mindst. 14 Jahre (Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich)
2. Nicht viel größer als 1,95m und max. 100kg Körpergewicht
3. Mitgliedschaft
4. Zeit – wir fliegen von März bis Ende Oktober. Jedes Wochenende und Feiertag – sofern das Wetter es zulässt

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung ist in drei Abschnitte unterteilt, die mit den sogenannten A-, B- und C-Prüfung abgeschlossen werden.
Zu Beginn erhält Du eine Einweisung in das Verhalten auf dem Flugplatz und absolviert zusammen mit einem Fluglehrer Deine ersten Starts im Schulungsdoppelsitzer. Während Deiner ersten Flüge bekommst Du ein Gefühl, wie sich ein Flugzeug in der Luft bewegt und welche Auswirkungen die Betätigung der Steuerruder auf das Flugverhalten haben.
Mit fortschreitender Startzahl kannst Du immer mehr Aufgaben, wie z.B. den Start, das Fliegen in der Platzrunde, die Einteilung des Landeanflugs sowie die Landung selbst übernehmen. Der Fluglehrer auf dem hinteren Sitzplatz bespricht mit Dir vorab die Flugmanöver. Im Anschluss fliegt er die Manöver vor, lässt Dich selbst die Steuerung übernehmen und unterstützt Dich dabei. Er gibt Korrekturanweisungen und entsprechendes Feedback zur Verbesserung. Wichtig hierbei ist die Freude am Fliegen und Stück für Stück das Segelflugzeug im Luftraum sicher zu beherrschen.

Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis

Wir empfehlen, dass Du spätestens vier Wochen nach Ausbildungsbeginn ein fliegerisches Tauglichkeitszeugnis beibringst, das anerkennt, dass Dir durch das Fliegen keine medizinischen Gefahren entstehen können (z.B. bei Herz- und Kreislauferkrankungen) und dass Du physisch zum Führen eines Flugzeuges geeignet bist (z.B. bei Beeinträchtigung der Sehfähigkeit). Das Tauglichkeitszeugnis kann bei jedem Fliegerarzt gemacht werden. Kontaktadressen stellen wir Dir gerne zur Verfügung. Je nach Deinem Alter ist das Tauglichkeitszeugnis unterschiedlich lang gültig (z.B. 5 oder 2 Jahre).

Theoretische Ausbildung

Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im Theorieunterricht, der in den Wintermonaten in unserem Clubheim stattfindet, werden Dir zusammen mit anderen Flugschülern Kenntnisse in Luftrecht und Flugsicherheit, Technik, Meteorologie, Navigation, Human Factors sowie betriebliche Verfahren vermittelt. Das theoretische Wissen wird Fragebögen intern geprüft. Keine Sorge, Du kannst immer wiederholen und wir helfen Dir alle Deine Fragen zu beantworten. Der Abschluss der theoretischen Ausbildung ist die schriftliche Theorieprüfung zum Segelflugzeugführer, die vor der Landesluftfahrtbehörde abgehalten wird. Ähnlich der Führerscheinprüfung.

Erster Alleinflug

Wenn sich mindestens zwei Fluglehrer sicher ist, dass Du die entsprechenden Fähigkeiten besitzt, folgt nun das große Ereignis während der Ausbildung: der erste Alleinflug! Nach drei Alleinflügen in der Platzrunde ist die A-Prüfung bestanden und der erste Ausbildungsabschnitt beendet. Es folgen die Abschnitte B und C, die unterschiedliche Flugübungen alleine oder mit Fluglehrer beinhalten.

Umschulung auf andere Segelflugzeuge

Nach einigen Starts mit dem Schulungsdoppelsitzer im Alleinflug wirst Du an neue Flugzeuge herangeführt. Zuerst an gutmütige und später an anspruchsvollere Segelflugzeuge. Während Deiner Übungsflüge wirst Du weiterhin vom Fluglehrer vom Boden aus beobachtet und via Funk vor eventuellen Besonderheiten oder Gefahren gewarnt. Dabei darfst Du den Sichtbereich des Fluglehrers nicht verlassen, zudem erfordert jeder Start einen mündlichen Flugauftrag indem die nächsten Flugübungen besprochen werden.

Funksprechzeugnis

Teil der Ausbildung zum Segelflieger ist das Funksprechzeugnis. Dies kann zusätzlich abgelegt werden. Die praktische und theoretische Ausbildung erfolgt ebenfalls durch Kurse bei befreundeten Vereinen, die Prüfung erfolgt durch eine Behörde. Es ist möglich, die Funkberechtigung sowohl in Deutsch (BZF II) als auch in Deutsch und Englisch (BZF I) zu erlangen.

Lizenzerwerb

Nach erfolgreicher theoretischer Segelflugprüfung, die von der Landesluftfahrtbehörde gestellt wird, musst Du nur noch einen Streckenflug von mindestens 50 km Länge absolvieren. Hierzu erhältst Du von Deinem Fluglehrer einen schriftlichen Flugauftrag und darfst nun auch außer Sichtweite des Platzes fliegen. Alle Fähigkeit dazu hast Du in der Ausbildung erworben.
Ist dieser Streckenflug erfolgreich bestanden, bist Du zur Prüfung zugelassen. In mehreren Prüfungsflügen mit einem amtlich bestellten Prüfer im Doppelsitzer, in denen die Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Ausbildungsprogramm geprüft werden, musst Du Dein Können unter Beweis stellen. Ähnlich einer Fahrschulprüfung.

Weitere Lizenzen und Berechtigungen

Nach absolvierter Segelflugausbildung besteht die Möglichkeit, den Motorseglerschein auf unserem Vereinsmotorsegler (Touring Motor Glider TMG) zu erwerben. Auch andere Erweiterungen sind im laufe der Zeit möglich. Z.B. die Fluglehrer- oder Kunstflugberechtigung.
Ferner bilden wir Dich zum Windenfahrer aus.

Dauer

Die gesamte Ausbildung bis zur Lizenz dauert ca. 2 1/2 Jahre. Du selbst bestimmst Dein Lerntempo. Unser Ziel ist es, dass Du in spätestens 4 Jahren Deine Lizenz bekommst.

Nur Mut, wir alle haben die Piloten-Lizenz geschafft und sind unglaublich stolz mit einem Segelflugzeug nahezu überall fliegen zu dürfen!

Weitere Fragen oder Eintrittsunterlagen?

Einfach via Email anfordern:
AusbildungsleiterFVC@Segelfliegen-in-Celle.de